Künstliche Intelligenz

Das KI-Zeitalter - Die eigentliche Revolution steht uns erst noch bevor.

Thomas Althammer
Verfasst von: Thomas Althammer
Geschäftsführer

Innerhalb von nur zwei Jahren sind die Zugriffszahlen von ChatGPT auf monatlich 3,7 Milliarden Nutzende gestiegen. Während sich populäre KI-Dienste immer größerer Beliebtheit erfreuen, steht uns die eigentliche KI-Revolution erst noch bevor

KI ist ein alter Hut

1956 wurde der Begriff erstmalig im Rahmen einer Konferenz in den USA erwähnt. Mitte der 70er Jahre gab es schon Vorlesungen zu „Künstliche Intelligenz“ an deutschen Universitäten. Und wir bei Althammer & Kill beschäftigen promovierte Informatiker, die Ihre Dissertation vor 20 Jahren zu KI geschrieben haben.

Der Durchbruch von ChatGPT und anderen Diensten ist mehreren Faktoren zu verdanken: 

  • Rechenkapazität ist fast unbegrenzt verfügbar und kann auf Knopfdruck dazugebucht werden,
  • riesige Mengen an Trainingsdaten stehen (unter Nichtbeachtung von Urheberrechten) durch das Auslesen von Webseiten zur Verfügung,
  • die Digitalisierung in Verbindung mit einem weltweiten Fachkräftemangel sorgt für einen immensen Bedarf an Produktivitätssteigerungen und
  • es gibt zumindest in anderen Ländern die Bereitschaft, große Summen in die Anwendung von KI zu investieren. 

Dabei sind beeindruckende Tools entstanden: ChatGPT, Midjourney, Sumo und Co. zeigen völlig neuartige Wege, mit Text, Bild, Sprache und Video zu arbeiten. Das wird viele Berufe – von der Kreativszene bis hin zu allen Formen von Bürotätigkeit – nachhaltig verändern.

Das Potential von Assistenten und Agents

Doch wollen wir ewig chatten? Die heute so populär gewordenen KI-Tools zeigen in verschiedenen Untersuchungen, dass enorme Produktivitätssteigerungen möglich sind. Als nächste Welle wird KI in unsere Fachanwendungen Einzug halten. Durch „Retrieval Augmented Generation“ können die Fähigkeiten großer Sprachmodelle (LLMs) mit eigenen, lokalen, teils sogar vertraulichen Daten kombiniert werden. 

Ein erstes Anwendungsbeispiel ist Microsoft Copilot. Hier werden leistungsfähige LLMs von OpenAI mit den in Microsoft 365 gespeicherten Daten kombiniert (SharePoint, OneDrive, Exchange). Anstatt ChatGPT allgemein um etwas zu bitten, kann ich nun in Copilot das letzte Meeting zusammenfassen lassen oder mir auf Basis vorhandener Dateien neue Dokumente erzeugen lassen.

Gleiches werden wir in allen anderen Software-Anwendungen sehen, von Buchhaltung, über ERP-, CRM- bis hin zu branchenspezifischen Lösungen. Einige konkrete Einsatzbeispiele:

  • Zu Schichtbeginn in der Klinik wird KI dem Pflegepersonal die wichtigsten Patienteninformationen und Ereignisse der vergangenen Schicht präsentieren.
  • CRM-Systeme werden auf Basis weniger Informationen über Kundenbedürfnisse selbständig Angebote erstellen, die von Vertriebsmitarbeitenden nur noch vervollständigt werden müssen.
  • In der Buchhaltung werden Belege selbständig erkannt, verbucht und immer komplexere Geschäftsvorfälle korrekt verarbeitet.
  • Für das Controlling können Auswertungswünsche „auf Hochdeutsch“ formuliert werden, das System übernimmt selbständig die Abfrage und Auswertung der Daten, ohne dass ich besondere Excel- oder SQL-Kenntnisse haben muss.

Licht und Schatten

Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse sind die zentralen Herausforderungen der KI. Je mehr wir uns auf die vielfältigen Möglichkeiten und Vorteile von KI verlassen, desto wichtiger wird die Korrektheit und Qualität der produzierten Inhalte. Der saubere Umgang mit personenbezogenen Daten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen müssen auch beim Einsatz von KI gewährleistet sein.

Umso wichtiger ist es, ein gutes Verständnis für die Funktionsweise, die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen von KI zu entwickeln. Die europäische KI-Verordnung („AI Act“) sieht vor, dass Unternehmen ab Februar 2025 für den Aufbau von KI-Kompetenzen bei ihren Mitarbeitenden sorgen müssen. Zudem gelten ab 2026 und 2027 je nach Risikostufe und Verarbeitungskontext weitergehende Compliance-Anforderungen.

Das Datenschutzrecht ist dabei keineswegs ausgenommen, sondern findet zusätzlich Anwendung. Neben der Einhaltung des AI Acts sind also weiterhin die Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie weiterer gesetzlicher Regelungen (z.B. DSG-EKD und KDG im kirchlichen Bereich) zu beachten.

Was meinen Sie dazu? Ich freue mich über Ihr Feedback! Und übrigens... dieser Artikel wurde ohne Hilfe von KI erstellt.

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