Grundsätzlich dürfen Unternehmen Besucherlisten führen. So zum Beispiel, um schon unter normalen Umständen feststellen zu können, welche Personen sich im Gebäude aufhalten.
Zu Zeiten von Corona sind Sie jedoch ggf. dazu aufgefordert Gesundheitsdaten abzufragen, wie z.B., ob Personen infiziert sind oder typische Symptome aufweisen. Da es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten handelt, sollten Sie Unbefugten den Einblick in die Informationen anderer Besucher verwehren und die Dokumente an einem sicheren Ort aufbewahren.