Die aktuellen Geschäftspraktiken des Unternehmens Clearview AI aus den USA geben wieder einmal Anlass dazu, über biometrische Daten im Zusammenhang mit neuen Technologien zur Gesichtserkennung nachzudenken. Denn für Ermittlungsarbeit benutzen Behörden weltweit vermehrt Bilddaten, die private Unternehmen aus öffentlich zugänglichen Datensammlungen entnehmen und als Dienstleistung anbieten.
Wohin geht diese Entwicklung? Sollte uns nicht der Datenschutz vor einer allgegenwärtigen Verarbeitung von Gesichtsdaten bewahren? Sind wir auf dem Weg zu einer Totalüberwachung des öffentlichen Raumes?
Hilft denn nicht das Recht?
Indem Personen Bilder von sich selbst, die als Referenzmaterial für Gesichtserkennungsprogramme dienen können, ohne technische Zugangsschranken für Suchmaschinen ins Netz stellen, machen sie die im jeweiligen Bild enthaltenen personenbezogenen Daten für die Öffentlichkeit des Internets zugänglich.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersagt zwar grundsätzlich die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, jedoch ist die Verarbeitung dann erlaubt, wenn die betroffene Person ihre Biometriedaten „offensichtlich öffentlich gemacht hat“. Dann wird eine besondere Schutzbedürftigkeit nicht mehr angenommen.
Bevor man sich der Frage der Rechtmäßigkeit der Clearview-Praxis weiter nähert, gilt es aber zu klären, ob die DSGVO hier überhaupt zur Anwendung kommen und damit Betroffenen aus Deutschland helfen kann, denn Clearview scheint seine Dienstleistung gar nicht innerhalb der EU anzubieten – zumindest nicht offiziell.
Hilft denn nicht die Politik?
In der EU debattieren Politiker derzeit dennoch über den richtigen Umgang mit künstlicher Intelligenz und Gesichtserkennung. Einige sprechen sich zumindest für ein zeitweises Verbot von Gesichtserkennung aus, um Missbrauch vorzubeugen. Die Bundesregierung scheint unentschlossen.
Zunächst sollte ein neu entworfenes Bundespolizeigesetz eine Rechtsgrundlage schaffen, nach der Daten von Überwachungskameras automatisch mit biometrischen Datenbanken hätten abgeglichen werden können. Dadurch sollten an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen entsprechende Kamerasysteme zum Einsatz kommen dürfen.
Nun wollte der Bundesinnenminister aber zuerst im Bundestag darüber diskutieren. Die Opposition im Parlament fordert mittlerweile ein umfassendes Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware.
Hilft denn die Technik überhaupt?
Wie wenig ausgereift die derzeit national verfügbare Technik noch ist, zeigt ihre geringe Trefferquote. In einem öffentlichen Versuch am Berliner Bahnhof Südkreuz hat selbst das beste der getesteten Systeme nur eine Trefferquote von 65,8 Prozent erreicht.
Zugegebenermaßen ist es technisch deutlich schwieriger, Gesichter aus Menschenmengen zu erfassen und – wie bei Clearview – mit einem Datensatz abzugleichen, als ein bestimmtes Gesicht in einer Datenbank zu finden. Wegen der Datensammelpraxis von Clearview plant zumindest das soziale Netzwerk Twitter nun gegen die Verarbeitung von Bildmaterial aus seinem Online-Angebot vorzugehen.
Doch die Erfolgschancen dessen sind unklar. Im vergangenen Jahr war bereits LinkedIn daran gescheitert, einem anderen Dienstleister zu verbieten, ihre öffentlich zugänglichen Mitgliederdaten einer gewerblichen Datenanalyse zu unterziehen.
Fazit
Zu erwarten ist jedenfalls, dass das Thema der Gesichtserkennung die Politik, das Recht und die Gesellschaft auch weiterhin beschäftigen wird. Im Alltag ist die Technik längst angekommen. Viele Menschen benutzen die Technologie sogar freiwillig – um bequem ihr Smartphone zu entsperren.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich in der Veröffentlichung „Zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ der Europäischen Kommission auch in deutscher Sprache unter: