Kirche, Caritas & Diakonie
Auch Kirchen sowie die ihnen zugeordneten Einrichtungen unter dem Dach der Caritas und Diakonie sind dazu verpflichtet Datenschutzbeauftragte zu stellen. Der kirchliche Datenschutzbeauftragte von Althammer & Kill unterstützt Sie mit den Fachkenntnissen in den Datenschutzgesetzen der Kirchen sowie deren Besonderheiten bei der Verarbeitung und im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht führt dazu, dass Religionsgemeinschaften selbst ihre Datenschutzgesetze erlassen können und müssen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat dies etwa im DSG-EKD und die Katholische Kirche im KDG geregelt. Damit gilt also die Datenschutz-Grundverordnung aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes nicht. Unsere Experten kennen sich in den Datenschutzgesetzen der Kirchen, in den spezifischen Verordnungen der Diözesen bzw. Landeskirchen sowie in den besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen aus. Dadurch ist es dem externen Datenschutzbeauftragten der Kirche möglich, Sie umfassend und pragmatisch und wirksam zu unterstützen und dabei rechtsübergreifende Aspekte zu beachten. Unsere Erfahrung im Bereich Kirche und Datenschutz ist dabei für Sie ein großer Vorteil.