Hinweisgebersystem für INW- & UVN-Mitglieder
Nach Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden ab dem 02.07.2023 zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Wirksame Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit dem Hinweisgebersystem als Managed-Service-Modell mit persönlicher Erreichbarkeit.
Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems kann einige Vorteile mit sich bringen. So kann bspw. die effektive Behandlung von Sachverhalten innerhalb der eigenen Organisation gefördert werden. Auf diese Weise können (Reputations-)Schäden verhindert werden. Wir unterstützen Sie bei der Etablierung und dem Betrieb des vom Gesetzesgeber geforderten Meldewesens und den dahinterliegenden Prozessen mit unserem herrvorragend skalierbarem Hinweisgebersystem on Demand.
Ein Hinweis, viele Möglichkeiten
Website
Einfacher Kontakt - barrierearm und mehrsprachig mit anonymen Postfach.
Telefon
Ein persönliches Gespräch mit geschulten Mitarbeitenden von Althammer & Kill-Service ist möglich.
E-Mail
Das Hinweisgebersystem ist über eine individuelle E-Mail-Adresse für alle Anfragen erreichbar.
So unterstützen wir Sie
Einfach
Das Hinweisgebersystem von Althammer & Kill steht betriebsbereit zur sofortigen Nutzung zur Verfügung.
Anonym
Althammer& Kill ist Ihr Datentreuhänder. Wir behandeln Ihre Meldungen zuverlässig und vertraulich.
Sicher
Das Hinweisgebersystem wird mit hohen Sicherheitsstandards auf deutschen Servern betrieben.
Wir bieten Unternehmen ein hervorragend skalierbares Hinweisgebersystem als Managed-Service-Modell an. Bei Verdachtsmomenten sind wir für Sie der erste Ansprechpartner. Ob Beschäftigte, Stakeholder, oder Freelancer, wir nehmen die Meldung vertrauensvoll entgegen. Wie läuft das ab? Nach einer ersten Prüfung auf Plausibilität werden wir die vorab vereinbarten Kommunikationswege nutzen und Ihnen zur Seite steht, bis der Sachverhalt geklärt ist. Hierfür stehen Ihnen Compliance-Experten zur Verfügung, die gemeinsam mit Ihnen einen möglichen (Reputations-)Schaden, mit einem Auge auf den gesetzlichen Fristen, regulieren.
Sie benötigen eine Ombudsperson, oder einen externen Compliance-Beauftragten? Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen mit unseren externen Fachkräften und helfen dabei, Compliance-Verstößen vorzubeugen.
Das Hinweisgebersytem "as a service"
*Kosten zzgl. MwSt.
Weitere Preisstaffelungen und Verbandslösungen auf Anfrage.
*Kosten zzgl. MwSt.
Weitere Preisstaffelungen und Verbandslösungen auf Anfrage.
Mitgliederverbände UVN
In der untenstehenden Liste können Sie nachvollziehen, ob Ihr Verband Teil der UVN ist.
Arbeitgeberverband der Zuckerfabriken Norddeutschlands e.V.
Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG) Landesverbandes Nord
Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.V.
- Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Niedersachsen und Bremen e.V.
Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/ Bremen e.V.
NiedersachsenMetall – Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e.V.
Verband der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik e. V. (VDBUM)
Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V.
Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V.
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
CDH im Norden – Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V.
DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen
Fachverband Nord für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel e. V.
Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes Niedersachsen-Bremen e.V.
VDB-Physiotherapieverband Landesverband Niedersachsen-Bremen e. V.
Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. Landesverband Niedersachsen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.
Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage und Digitalpublisher e.V.
VPLT – Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.
Verband der Recycling- und Entsorgungsunternehmen in Niedersachsen e.V.
Es sind noch Fragen offen geblieben?
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung zum Thema Hinweisgebersystem benötigen. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.