Krankenhaus- zukunftsgesetz
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erhalten Krankenhäuser und Hochschulkliniken die Chance auf eine Förderung von IT-Projekten – Althammer & Kill unterstützt Krankenhäuser, Hochschulkliniken und IT-Dienstleister bei der Antragsstellung und Umsetzung des Fördertatbestands 10 „IT-Sicherheit“ sowie der Fördertatbestände 1-9 + 11.
Fördertatbestand 10
Fördertatbestand 10
Im Bereich der IT-Sicherheit fördert der Bund u. a. folgende Vorhaben zur Verbesserung der IT-Sicherheit:
Der Gesetzgeber trägt somit der besonderen Bedeutung von sicheren Anwendungen und Systemen in besonders relevanten und kritischen Bereichen Rechnung.
Unser Leistungsangebot zum Fördertatbestand 10
Aufbau Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001, B3S und IT-Grundschutz
Wir helfen Krankenhäusern und Hochschulkliniken bei der Einführung und dem Aufbau von Informationssicherheitsmanagementsystemen nach ISO 27001, dem Branchenstandard B3S bzw. nach IT-Grundschutz.
Security Awareness-Kampagnen
Sind Ihre Mitarbeitenden ausreichend auf Cyber-Attacken sensibilisiert?
Wir führen Phishing-Simulationen durch, werten die Ergebnisse aus und implementieren anschließend nachhaltige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Mittels unser eigens entwickelten E-Learning-Plattform "LearnBase" können Sie Ihre Mitarbeitenden unkompliziert und zeitlich flexibel mit den wichtigsten Grundlagen der Informationssicherheit vertraut machen und Gefahrenpotenziale minimieren.
Penetrationstest und Security Assessment
Wie sicher sind Ihre eingesetzten Systeme und Anwendungen? Häufig ist diese Frage schwierig zu beantworten. Wir führen in Absprache mit Ihnen simulierte Hacking-Angriffe durch und decken so Schwachstellen und Lücken innerhalb der Systeme auf. Zusätzlich geben wir Ihnen Maßnahmen an die Hand, um Ihre Systeme und Anwendungen sicher zu konfigurieren. Schließen Sie so die Tore für böswillige Angreifer.
IT-Notfallmanagementsysteme und Business Continuity Management
Sind Sie in der Lage rechtzeitig und mit den notwendigen Maßnahmen auf IT- und Sicherheitsvorfälle zu reagieren? Insbesondere im Krankenhausumfeld müssen die Abläufe Tag und Nacht funktionieren – klappt dies nicht, besteht Gefahr für Leib und Leben. Wir helfen Ihnen dabei, ein stichhaltiges und wirksames IT-Notfallmanagement nach BSI 200-4 aufzubauen und zu etablieren.
Anmerkung: Anders als bei den übrigen Fördertatbeständen (1-9 + 11) richtet sich der Fördertatbestand 10 ausschließlich an nicht-KRITIS-Häuser. Gerne unterstützen wir mit unserer Expertise auch Krankenhäuser, die unter die KRITIS-Verordnung fallen, bei den oben genannten Punkten außerhalb des KHZG.
Fördertatbestände 1-9 + 11
Unser Leistungsangebot für die Fördertatbestände 1-9 + 11
Berechtigungskonzept und Sicherheitsarchitektur
Sind Sie im Begriff, neue IT-Systeme und Dienste einzuführen? Das KHZG fördert diese Vorhaben, verlangt jedoch einen genauen Blick auf die IT-Sicherheit. Wir erstellen mit Ihnen ein stichhaltiges Berechtigungskonzept und überprüfen die Sicherheitsarchitekturen bei Ihnen und Ihren IT-Dienstleistern auf Angemessenheit und Wirksamkeit.
Sicherheitskonfiguration und Penetrationstests
Wir prüfen für Sie die Sicherheitskonfiguration und unterziehen Anwendungen, Systemen und Software einen Penetrationstest. Sollten Schwachstellen enthalten sein, können Sie diese vor Einführung abstellen und Ihren Mitarbeitenden und Patienten somit einen hohen Schutz Ihrer sensiblen Daten gewährleisten.
Risikomanagement und Datenschutz-Folgenabschätzung
Welches Risiko geht von eingesetzten Anwendungen und Systemen aus, in denen Sie kritische Informationen wie z. B. Patientendaten verarbeiten? Angelehnt an den gültigen Standards ISO 27001 und B3S führen wir eine detaillierte Risikoabschätzung durch und überprüfen Ihre getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen auf Angemessenheit und Wirksamkeit. Diese Arbeit macht sich gleich doppelt bezahlt: Zum einen minimieren Sie so das Risiko für Sicherheitsvorfälle und zum anderen wirkt dies auf die Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Folgenabschätzung im Rahmen des Datenschutzes ein.
Krankenhäuser und Hochschulkliniken sowie eingesetzte IT-Dienstleister können sich darauf verlassen, dass wir als IT-Sicherheitsexperten im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz und darüber hinaus pragmatisch und wirksam beraten. Damit helfen wir Ihnen, sich ganz auf die optimale Versorgung Ihrer Patienten zu konzentrieren und das Thema IT-Sicherheit in erfahrene Hände zu geben. Unsere IT-Sicherheitsexperten sind nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) dazu berechtigt, im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes für Sie tätig zu werden!
Fördertatbestände 1-9 + 11
Neben der Verbesserung der IT- und Cybersicherheit in Krankenhäusern und Hochschulkliniken existieren 10 weitere Fördertatbestände. Damit diese in förderfähigen Projekten umgesetzt werden können, verlangt der Gesetzgeber, dass mindestens 15% der jeweiligen Fördersumme (pro Fördertatbestand) in die Verbesserung der Informationssicherheit investiert werden. Folgende Auflistung gibt einen Überblick über die Fördertatbestände 1-9 + 11:
Fördertatbestand 1
Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahmen eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik
Fördertatbestand 2
Patientenportale
Fördertatbestand 3
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Fördertatbestand 4
Einrichtung von teil- oder voll automatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
Fördertatbestand 5
Digitales Medikationsmanagement
Fördertatbestand 6
Digitale Leistungsanforderung
Fördertatbestand 7
Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme
Fördertatbestand 8
Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
Fördertatbestand 9
Informationstechnische, Kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke
Fördertatbestand 11
Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Falle einer Epidemie
Fristen
Die Zeit ist knapp bemessen. Bis Ende 2021 müssen die förderfähigen Projekte beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingegangen sein. Da jedoch die Länder vorgelagert über die Förderwürdigkeit entscheiden, ist dieser zusätzliche Bearbeitungsschritt zu berücksichtigen. Folgende Auflistung zeigt relevante Fristen für die Bedarfsmeldungen der Fördervorhaben:
Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?
Der Bund plant, das Digitalisierungsniveau und die technische Ausstattung der Krankenhäuser deutlich zu verbessern. Hierfür werden umfangreiche Mittel bereitgestellt, um die Projekte zielgerichtet durchführen zu können und notwendige Investitionen in Krankenhäuser anzuschieben. Anders als der Krankenhausstrukturfonds richtet sich dieses Angebot auch an Nicht-KRITIS-Häuser. Gerade die jüngste Pandemie hat verdeutlicht, dass auch kleinere Häuser eine enorm wichtige Rolle bei der Abwehr von nationalen Bedrohungslagen spielen. Die staatlichen Investitionen in diesem Zweig des Gesundheitswesens sind daher sehr zu begrüßen!
Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes ist es, eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser und Hochschulkliniken herzustellen. Insbesondere bedeutet das, dass die Digitalisierung in den Krankenhäusern und Hochschulkliniken weiter vorangetrieben, die medizinische Versorgung sowie die Souveränität und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten verbessert, die Versorgungsqualität langfristig sichergestellt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet werden.
Sie haben Fragen zum Krankenhauszukunftsgesetz?
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen oder Unterstützung zu diesem Thema benötigen.
Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.